​​Allgemeine Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung zu diesem Seminar werden folgende allgemeine Teilnahmebedingungen anerkannt.

Anmeldung:
Die Anmeldung zu diesem Seminar hat in jedem Fall schriftlich oder per Email zu erfolgen. Anmeldungen werden regelmäßig und in der Abfolge des Eingangs bearbeitet und der Eingang Ihrer Anmeldung wird von mir per automatisierter Email bestätigt.

Absage / Stornierung:
Claudia Svejkovsky behält sich vor ein Seminar aus wichtigem Grund oder einer Unterschreitung der Teilnehmerzahl abzusagen. In diesem Fall erstattet Claudia Svejkovsky die gezahlten Seminargebühren zurück.
Bei Stornierung einer persönlichen Veranstaltung / Workshop / Seminars oder eines Einzeltermins werden pauschal 25,00 Euro fällig (Ausbuchung, evtl. Rücküberweisung, Arbeit der Buchhaltung).
Bei einer Stornierung bis 8 Wochen vor Beginn des Seminars werden 50 % der Seminargebühr fällig.
Bei einer Stornierung ab 4 Wochen vor Beginn des Seminars wird der Gesamtbetrag fällig.
Die Stornierung muss schriftlich oder per Email erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung.
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich, dadurch entfällt dann jegliche Stornogebühr.

Bei Stornierung einer Fernenergieveranstaltung/Webinars erfolgt keine Rückerstattung. Der Teilnehmer kann jederzeit eine neue Fernveranstaltung buchen und ihm wird der bezahlte Betrag vollends angerechnet!
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung zu zahlen, mit Ausnahme der “Pay as much as you can/want”-Seminare oder Fernenergieveranstaltungen. Dort versendet das Büro die Rechnung NACH Geldeingang, da es ja keinen fixen Betrag gibt.
Mit dieser Anmeldung habe ich gleichzeitig die Erlaubnis Seminarbilder von meinen Veranstaltungen zu veröffentlichen. Als Beispielbild in fb, in meinen Feedback Stimmen oder auch in meinen YouTube Videos. Ich bin achtsam im Umgang mit Bildern und frage auch meist auf den Seminaren ganz explizit, ob jemand es überhaupt nicht möchte. Doch vorerst habe ich mit dieser Anmeldung Dein Einverständnis.

Vielen Dank
Claudia Svejkovsky

Erklärung:
Die energetische Fernbehandlung oder die persönliche Behandlung vor Ort ist keine Arbeitsmethode im Sinne des empirischen naturwissenschaftlichen Erkenntnisbereiches. Die Erfolge der energetischen Behandlungen sind daher nicht vorhersagbar bzw. messbar.
Du wurdest darüber informiert und nimmst zur Kenntnis, dass Du ausdrücklich darüber aufgeklärt wurdest, dass Du lediglich Hilfestellung unter Zuhilfenahme von energetischen Arbeitsmethoden erhältst, die keine schulmedizinische Behandlung darstellen.

Du bestätigst, dass Dir keinerlei wie auch immer gearteter Erfolg, insbesondere kein Heilungs- oder Linderungserfolg, versprochen worden ist und Du freiwillig in diese Behandlung eingewilligt hast.
Du erklärst weiterhin ausdrücklich, dass Du auch den Umstand gut heißt, dass mit der vorliegenden Behandlung keinerlei Linderung oder sonstige Besserung Deiner Leidenszustände und Krankheiten zu erwarten ist. Dementsprechend stellt die energetische Arbeitsmethode keinerlei Ersatz für ärztliche Diagnose und Behandlung dar!
Du wurdest darüber informiert, dass Du Dich für die Diagnoseerstellung und Therapie an Deinen Arzt, Psychologen oder Psychotherapeuten zu wenden hast.
Du hast die Behandlungsgebühr aus freien Stücken bezahlt und erklärst ausdrücklich, dass Du die Höhe derselben für angemessen erachtest. Demnach verzichtest Du ausdrücklich auf gänzlichen oder auch nur teilweisen Rückersatz der von Dir bezahlten Behandlungskosten und verzichtest demnach, den vorliegenden Vertrag wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten, da die Anwendung der energetischen Arbeitsmethode Deine besondere Vorliebe in der Behandlung darstellt.

Rechtliche Hinweise:
Jegliche Sitzungen und Veranstaltungen von mir sind keine Therapie! Ich stelle keine Diagnosen. Ein Heilversprechen wird nicht gegeben.  Meine Sitzungen und Veranstaltungen ersetzen keinen Arzt, Heilpraktiker oder Medikamente, jeder Klient übernimmt die volle Selbstverantwortung für sich selbst.

Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt. Am 2. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03): “Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.” Dank an Rechtsanwälte Ulrich Sauthoff, Harald Roth, Susanne Hofmann und Dr. Bernhard Firgau, die dieses Grundsatzurteil erwirkt haben.


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